Wenn ein Hund jemanden verletzt oder Schaden anrichtet, fragen sich viele Halter sofort: Wer ist verantwortlich, und welche Konsequenzen drohen? Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich in § 1320 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB). Dort ist geregelt, dass Tierhalter für Schäden haften, die durch ihre Tiere verursacht werden, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie alles getan haben, um einen Vorfall zu verhindern.
Wann haftet ein Tierhalter?
Ein Hundehalter ist verantwortlich, wenn er sein Tier nicht ausreichend beaufsichtigt oder verwahrt hat und es dadurch zu einem Vorfall kommt. Besonders dann, wenn der Hund absichtlich angetrieben oder gereizt wurde oder nicht ausreichend gesichert war, kann es problematisch werden. Wenn ein Halter jedoch nachweisen kann, dass er sich an alle Vorsichtsmaßnahmen gehalten hat, kann er unter Umständen von der Haftung befreit sein.

Spezielle Regelungen für Weidetiere
In der Alm- und Weidewirtschaft gibt es besondere Vorschriften. Hier wird darauf geachtet, ob die Haltung nach anerkannten Standards erfolgt ist. Wenn das Tier jedoch trotz aller üblichen Sicherheitsmaßnahmen einen Schaden anrichtet, muss individuell geprüft werden, ob der Halter haftet oder nicht.
Warum gibt es diese Regelung?
Diese Gesetze sollen sicherstellen, dass Tiere keine Gefahr für Menschen darstellen und Halter sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Die Haftung greift vor allem dann, wenn ein Schaden durch das typische Verhalten eines Tieres entsteht, zum Beispiel wenn ein Hund unerwartet jemanden anspringt oder aggressiv reagiert.
Was passiert nach einem Vorfall?
Wenn ein Hund jemanden verletzt, ist der Halter dazu verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört es, Erste Hilfe zu leisten, gegebenenfalls medizinische Versorgung zu organisieren und mit der verletzten Person zu sprechen, um weitere Schritte zu klären. Zudem ist es ratsam, eine Versicherung zu kontaktieren, falls eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Auch die Behörden können einschreiten. Falls eine Person schwer verletzt wurde, kann die Bezirksverwaltungsbehörde Maßnahmen anordnen. In ernsten Fällen kann das bedeuten, dass dem Halter das Tier abgenommen wird oder Auflagen wie eine Leinen- und Maulkorbpflicht verhängt werden.
Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und sich bestmöglich zu schützen, sollte in solchen Fällen immer ein Anwalt kontaktiert werden. Ein juristischer Experte kann dabei helfen, die eigene Position zu klären und notwendige Schritte einzuleiten.
Was kann ich als Halter tun, um Probleme zu vermeiden?
Als Hundehalter sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Hund gut erzogen ist und sich in der Öffentlichkeit angemessen verhält. Eine professionelle Hundeschule kann helfen, problematisches Verhalten zu vermeiden. Außerdem ist es sinnvoll, sich über die jeweils geltenden Vorschriften und Leinenpflichten zu informieren. So können Sie viele Risiken im Voraus vermeiden und sich selbst sowie andere schützen.
Autorin: Alina Prochaska LL.M., 20.02.2025
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