Die Beschlagnahme von Mobiltelefonen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft ist eine Maßnahme, die tief in die Privatsphäre eingreift. Mit der Neuregelung der Handybeschlagnahme im Rahmen des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2024 hat sich die Rechtslage in Österreich entscheidend verändert. Während bisher eine Sicherstellung oft ohne vorherige richterliche Genehmigung erfolgen konnte, ist für die Beschlagnahme und Auswertung digitaler Inhalte nun in den meisten Fällen eine richterliche Bewilligung erforderlich. Doch was bedeutet das für Betroffene?
Wann darf die Polizei ein Handy beschlagnahmen?
Die neue Rechtslage unterscheidet klar zwischen der Sicherstellung und der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten. Während ein Mobiltelefon als physischer Gegenstand weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen sichergestellt werden kann, benötigt die Beschlagnahme zur Datenauswertung grundsätzlich eine gerichtliche Bewilligung.
Ohne richterliche Genehmigung kann eine Beschlagnahme nur erfolgen, wenn:
Gefahr im Verzug besteht, also der sofortige Zugriff notwendig ist, um Beweise zu sichern.
Es sich um eine bloße Sicherstellung des Geräts (nicht der darauf gespeicherten Daten) zu materiellen Zwecken handelt.
Es um punktuelle Daten aus dem öffentlichen Raum geht, wie z. B. Überwachungsvideos.
In allen anderen Fällen muss die Staatsanwaltschaft eine richterliche Genehmigung einholen, bevor Daten aus dem Gerät ausgelesen werden dürfen.

Muss ich der Polizei meinen Code oder mein Passwort geben?
Nein. Niemand ist verpflichtet, den Sicherheitscode oder das Passwort seines Handys preiszugeben. Dies würde gegen das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit (nemo-tenetur-Grundsatz) verstoßen. Allerdings können Ermittlungsbehörden technische Mittel nutzen, um ein Gerät zu entsperren.
Was passiert mit meinen Daten?
Die neue Regelung sieht vor, dass zur Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung ausschließlich eine Arbeitskopie der Daten erstellt und genutzt wird. Die Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen nur jene Daten einsehen, die von der richterlichen Bewilligung erfasst sind. Darüber hinaus gibt es Beteiligungsmöglichkeiten für Beschuldigte und Opfer, wenn es um die Selektion relevanter Daten geht.
Darf die Polizei andere Daten auf meinem Handy verwenden (Zufallsfunde)?
Ja, Zufallsfunde bleiben verwertbar, aber nur in dem Rahmen, den die richterliche Bewilligung abdeckt. Das bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden nicht wahllos durch alle Daten suchen dürfen, sondern nur auf jene zugreifen, die für das laufende Verfahren relevant sind.
Was kann ich tun, wenn mein Handy beschlagnahmt wurde?
Rechtsmittel einlegen: Gegen die Beschlagnahme oder die Auswertung der Daten kann Beschwerde beim Gericht erhoben werden.
Einsicht in die richterliche Genehmigung verlangen: Betroffene haben das Recht, zu erfahren, welche Daten analysiert werden dürfen.
Rechtlichen Beistand holen: Es ist ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen, insbesondere wenn es um den Schutz sensibler Daten geht.
Fazit
Die Neuregelung der Handybeschlagnahme bringt mehr Rechtssicherheit und schützt die Privatsphäre der Betroffenen besser als zuvor. Während die Polizei weiterhin Mobiltelefone sicherstellen kann, unterliegt die Beschlagnahme zur Datenauswertung nun strengen richterlichen Kontrollen. Dennoch sollten Betroffene ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall juristischen Beistand in Anspruch nehmen.
Autor:
Alina Prochaska LL.M., 05. 03. 2025
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